Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.